Aktuelles

Grunderwerbsteuer auf den Grundstücksrückerwerb

Aktuelle Mandanteninformation der Bavaria Treu AG

Veräußert ein Grundstückseigentümer ein Grundstück zunächst und erwirbt das Eigentum später zeitnah zurück, ist unter bestimmten Voraussetzungen die ursprüngliche Besteuerung der Grundstücksveräußerung an den Erwerber aufzuheben bzw. unterliegt auch die Rückübertragung des Grundstückseigentums nicht der Grunderwerbsteuer.

Liegt das Grundstückseigentum bei der Veräußerung an den Erwerber (Ersterwerb) jedoch nicht oder noch nicht beim Veräußerer, führt die Eigentumsrückübertragung (Zweiterwerb) auf den Veräußerer zur Besteuerung. Voraussetzung für die Nichterhebung der Grunderwerbsteuer ist, dass das Grundstück vor dem ersten Veräußerungsvorgang wenigstens eine logische Sekunde im grunderwerbsteuerlichen Zurechnungsbereich des Veräußerers lag.