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Neuerungen bei der Gewerbesteuer: Höherer Freibetrag für gewerbesteuerliche Hinzurechnung
Aktuelle Mandanteninformation der Bavaria Treu AG
Finanzierungsaufwendungen (z.B. Zinsen für langfristige Darlehen, Zahlungen an stille Gesellschafter, aber auch Aufwendungen für Mieten und Leasing) werden dem Gewerbeertrag zum Teil wieder hinzugerechnet, wodurch sich dieser und gegebenenfalls auch die zu zahlende Gewerbesteuer erhöht.
Bisher galt für Hinzurechnungen von Finanzierungsaufwendungen ein Freibetrag von 100.000 € im Jahr. Bis zu dieser Höhe war die Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen steuerlich unbeachtlich. Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes wurde der Freibetrag auf 200.000 € pro Jahr verdoppelt.
Hinweis:
Die Regelung ist seit dem Veranlagungszeitraum 2020 anzuwenden und gilt unbefristet.