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Zeitlich begrenzte Einführung der degressiven Absetzung für Abnutzung

Aktuelle Mandanteninformation der Bavaria Treu AG

Für in den Jahren 2020 und 2021 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde mithilfe des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes die Möglichkeit einer degressiven Absetzung für Abnutzung (AfA) wiederbelebt. Der steuerliche Investitionsanreiz beträgt maximal 25% pro Jahr (Faktor 2,5 gegenüber linearer AfA).