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Corona-Schnelltests in Unternehmen: Selbstverpflichtung statt Testpflicht
Bei der Videokonferenz von Bundesregierung und Ministerpräsidenten am 04.03.2021 wurde beschlossen, dass Unternehmen ihre in Präsenz beschäftigten Mitarbeiter künftig einmal wöchentlich einen kostenlosen Corona-Schnelltest anbieten müssen. Inzwischen ist die Verpflichtung der Unternehmen von Seiten der Politik zurückgenommen worden. Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft BDA, BDI, DIHK und ZDH einigten sich mit der Bundesregierung auf eine Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Ausweitung der Testangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
„Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft nehmen dabei ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahr und werden das Testangebot, welches viele Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Beschäftigen bereits zur Verfügung stellen, in den nächsten Wochen kontinuierlich ausweiten,“ meldet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
In der gemeinsamen Erklärung der deutschen Wirtschaft heißt es:
„Die deutschen Unternehmen stehen umfassend zu ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung und wollen auch weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebekämpfung und zum Bevölkerungsschutz leisten. Bis allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, wollen wir die Teststrategie von Bund und Ländern mit aller Kraft unterstützen. Wir wollen in dieser Zeit unsere gesamtgesellschaftliche Verantwortung durch eine vorübergehende substanzielle Ausweitung der Testung realisieren. Zahlreiche Unternehmen führen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits Testungen ihrer Mitarbeiter durch. “
Aus diesem Grunde appellieren die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft an die Unternehmen, ihren Beschäftigten Selbsttests, und wo dies möglich ist, Schnelltests anzubieten, um Infektionen frühzeitig zu erkennen. BDA, BDI, DIHK und ZDH werden die Unternehmen in einer raschen und umfangreichen Informationskampagne über Möglichkeiten der Testung beraten. Die Bavaria Treu AG wird Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden halten.
Beschäftigten-Testung
Im Hinblick auf die Corona-Tests für Beschäftigte setzten Bund und Länder zunächst weiter auf die Freiwilligkeit von Unternehmen. Wo arbeiten von zu Hause aus nicht möglich ist, sollen die Unternehmen ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen (s. hierzu bereits Coronavirus-Newsticker 19). Die Tests sollen den Beschäftigten, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zweimal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wieviele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzordnung besteht. Auch hierüber werden wir Sie auf dem gewohnten Wege informieren.