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Neuerungen bei Sachbezügen

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BMF: Neuerungen ab 2020 und 2022 bei Sachbezügen und der 44-Euro-Grenze

Sachbezüge sind bis zur Grenze von 44 Euro im Monat (ab 01.01.2022 Erhöhung auf 50 Euro) steuerfrei. Seit 2020 gilt eine Neuregelung für Gutscheine, Geldkarten und zweckgebundene Geldleistungen. Die Regelung ist seit ihrem Inkrafttreten heftig umstritten. Nach fast anderthalb Jahren der Kritik und Unsicherheit liegt uns jetzt ein Anwendungserlass vor, der die Problematik zumindest für die unbegrenzt einlösbaren Gutscheine auf 2022 verschiebt. Sie bleiben bis Ende 2021 Sachbezüge. Für zweckgebundene Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattung bleibt es aber bei der Anwendung der Verschärfung ab 2020. Damit kann in einigen Fällen die Sachbezugsfreigrenze nicht mehr genutzt werden (BMF, Schreiben vom 13.04.2021, IV C 5).