Wohnungswirtschaft

Begrenzte Umlagefähigkeit des CO2-Preises

Mandanteninformation

Die SPD-geführten Ministerien haben sich im Rahmen der Verhandlungen zum Klimaschutzgesetz am 12.05.2021 mit ihrem Vorschlag einer 50:50 Aufteilung der CO2-Kosten durchgesetzt. Die Entscheidung fiel in der Kabinettssitzung am 12.05.2021 und ist im sog. Klimapakt dokumentiert: „Die Kosten des nationalen CO2-Preises werden zu 50% von den Vermietern getragen.”

Gesetzesvorlagen für die Umsetzung existieren bislang noch nicht. Die Bundesregierung wird aber in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm 2022 vorlegen, das die entsprechenden Gesetzesentwürfe enthalten kann.

Bewertung:

Eine pauschale Kostenaufteilung beim CO2-Preis ist keine faire oder intelligente Lösung, sondern ein Investitionshemmnis. Ausgerechnet die sozial verantwortlichen Vermieter werden bestraft, die bislang mit geringen Mieten gewirtschaftet haben. Denn die generelle finanzielle Belastung aller – auch energetisch modernisierter – Gebäude entzieht den nachhaltig agierenden Wohnungsunternehmen unmittelbar die Mittel, die sie eigentlich für weitere Klimaschutzmaßnahmen benötigen. Gesetzesvorlagen für die Umsetzung existieren bislang noch nicht. Die Bundesregierung wird aber in den nächsten Wochen ein Sofortprogramm 2022 vorlegen, das die entsprechenden Gesetzesentwürfe enthalten kann.

Inzwischen gibt es aber erste Signale aus dem Bundeskanzleramt und dem Bundesrat, dass bei der Aufteilung noch nicht das letzte Wort gesprochen ist. Der Aufschrei der Vermieter wurde in Berlin und den Ländern gehört. Der zuständige Wohnungsbau-Ausschuss des Bundesrates forderte am 18. Mai, “dass die Auswirkungen auf die Anreizwirkung für Investitionen kritisch geprüft werden” und aus dem Kanzleramt heißt es, eine intelligente und vernünftige Lösung werde angestrebt.