Wohnungswirtschaft

Antrags- und Zusagestopp – BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude

Mandanteninformation

Antrags- und Zusagestopp für alle KfW-Programmvarianten in der BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der KfW wurde zum 24.01.2022 mit sofortiger Wirkung mit einem vorläufigen Programmstopp belegt. Das hat der Vorstand der KfW nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK) am vergangenen Wochenende gemeinsam beschlossen.

Als Grund wurde die Antragsflut der letzten Wochen genannt. Dadurch seien die vom Bund für das BEG bereitgestellten Haushaltsmittel ausgeschöpft. Das Programm müsse daher und auch angesichts der Vorläufigkeit der Haushaltführung gestoppt werden. Allein im Zeitraum November 2021 bis heute sind bei der KfW Anträge in Höhe von über 20 Mrd. Euro Fördervolumen eingegangen. Über die Behandlung der vorliegenden, noch nicht zugesagten Anträge sowie mögliche alternative Förderangebote wollen BMWK und KfW zügig entscheiden.

„Vollbremsung beim Klimaschutz im Gebäudebereich – Ohne Förderung keine Erreichung der Klimaziele”, schreibt der Bundesverband der deutschen Wohnungswirtschaft GdW in seiner Pressemitteilung zum BEG-Stopp. Auch viele Landesregierungen und CDU/CSU äußersten teils massive Kritik. Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.