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Keine Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsbürger und Unternehmen

Mandanteninformation

Keine Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsbürger und Unternehmen

Durch das 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ist die Vergabe öffentlicher Aufträge an russische Staatsbürger und Unternehmen untersagt worden. Ebenfalls müssen bereits geschlossene Verträge beendet werden, ohne dass der Auftraggeber zum Schadensersatz verpflichtet ist.

Betroffene Aufträge

Das Verbot gilt ab Erreichen der EU-Schwellenwerte (Bauaufträge: 5.350.000 Euro / Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 214.000 Euro) für alle öffentlichen Aufträge, für die der Anwendungsbereich der EU-Vergaberichtlinien erfüllt ist.

Betroffene Auftragnehmer

Es ist insbesondere verboten, öffentliche Aufträge an russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben.

Zeitraum

Seit dem 09.04.2022 gilt ein Zuschlagsverbot für noch nicht abgeschlossene Vergabeverfahren. Bereits geschlossene Verträge müssen bis zum 10.10.2022 beendet werden, wenn der Vertragspartner die vorgenannten Kriterien erfüllt. Sind Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Rahmen der Eignungsleihe in Anspruch genommen werden, wegen ihres Bezugs zu Russland von der Sanktion erfasst, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Geschäftsbeziehung bis zum 10.10.2022 zu beenden. Andernfalls ist der Vertrag mit dem Auftragnehmer durch den Auftraggeber zu kündigen.

Überprüfung

Zur Überprüfung, ob Personen von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen sind oder ob Verträge ggf. bis zum 10.10.2022 beendet werden müssen, kann das vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen herausgegebene Muster einer

Eigenerklärung verwendet werden. Dieses haben wir im Mandantenbereich unter Downloads zur Verfügung gestellt.