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Sie benötigen Unterstützung zur Grundsteuerreform?

Mandanteninformation

Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 im Zusammenhang mit der Bemessung der Grundsteuer entschieden hat, dass die bisherige Ermittlung der Einheitswerte der Grundstücke innerhalb der Bundesrepublik verfassungswidrig ist, musste der Gesetzgeber eine neue gesetzliche Grundlage zur Bewertung der Grundstücke schaffen. Diese Neuregelung führt nun dazu, dass jeder Grundstückseigentümer die bewertungsrelevanten Daten zum Stichtag 1.1.2022 im Rahmen einer „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes“ in elektronischer Form an das jeweils zuständige Finanzamt übermitteln muss. Als Zeitraum der Abgabe der Erklärungen ist dafür der 1.7.2022 bis 31.10.2022 vorgegeben.

Nähere Informationen zur gesetzlichen Neuregelung, zu den bundesländerspezifischen Besonderheiten sowie zu den Bewertungsverfahren haben wir für Sie im beiliegenden Mandanteninformationsschreiben zusammengestellt.

Sofern Sie Unterstützung bei der Umsetzung der Grundsteuerreform benötigen, sind wir gerne für Sie da.

Als technische Lösung setzen wir ein Programm der fino taxtech GmbH ein, welches über eine Schnittstelle direkt mit der von uns bereits zur Erstellung von Steuererklärungen und E-Bilanzen genutzte Software der DATEV eG verbunden ist. Dies ermöglicht zum einen die Übernahme von bereits vorliegenden Informationen (Mandantenstammdaten); zum anderen erfolgt damit die direkte Kommunikation mit den Finanzämtern (authentifizierte elektronische Übermittlung der Erklärungen per ELSTER, Abruf von Bescheiddaten). Nähere Informationen dazu sind unter www.grundsteuer-digital.de zu finden.

Im Falle einer Beauftragung würden wir für Sie den Prozess der Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes dahingehend unterstützen, dass wir die von Ihnen zusammengestellten bewertungsrelevanten Grundstücksdaten elektronisch verarbeiten und in die von der Finanzverwaltung vorgegebenen Erklärungsformulare übernehmen.

Nach erteilter Freigabe Ihrerseits werden wir die Daten elektronisch über eine ELSTER-Schnittstelle an das jeweilige Finanzamt übertragen. Zudem bieten wir Ihnen an, die Prüfung der im Anschluss ergangenen Feststellungsbescheide zu übernehmen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei der Zusammenstellung der notwendigen Grundstücksdaten beratend zur Seite.

Als Vorbereitung für die Erstellung und Ermittlung würden wir Ihnen einen Vorerfassungstabelle im Excel-Format zusenden, in welcher Sie die notwendigen Grundstücksdaten erfassen können. Diese dient gleichzeitig als Grundlage für die elektronische Befüllung der Erklärungsformulare. Wir weisen an dieser Stelle bereits jetzt darauf hin, dass wir die von Ihnen befüllten Daten zwar grundsätzlich auf Plausibilität, jedoch nicht darüber hinaus inhaltlich prüfen können.

Alternativ hat die fino taxtech GmbH die Möglichkeit eingeräumt, einen individuellen Nutzerzugang für die Software von „GrundsteuerDigital“ freizuschalten, so dass die Daten direkt im Portal von Ihnen selbst eingepflegt und bearbeitet werden können.

Zur Gewährleistung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit bieten wir Ihnen unsere Leistungen nach dem tatsächlich anfallenden Zeitaufwand an. Eine Abrechnung nach Pauschalen oder Gebührenverordnung (§ 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV) würde im Einzelfall zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen.

Für unsere qualifizierten Beratungsleistungen der Bavaria Treu AG werden Gebühren von € 130,00 je Stunde berechnet. Pro ELSTER-Übermittlung einer wirtschaftlichen Einheit wird uns ein Entgelt in Höhe von € 5,00 durch die fino taxtech GmbH berechnet, welches wir an Sie weiterberechnen werden. Hinzu tritt jeweils die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.

Nehmen Sie gerne unter den folgenden Möglichkeiten Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gern zum Bundesmodell in Ihrem Bundesland wie Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

Für das Ländermodell in Bayern wenden Sie sich bitte an unser Kooperationsunternehmen der Bavaria Tax GmbH. Die Gebühren der Bavaria Tax GmbH über qualifizierte Beratungsleistungen können zu unseren Gebühren variieren.

Wenn Sie uns beauftragen möchten, Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärungen zu unterstützen, senden wir Ihnen gern ein Formular zur Auftrags- und Vollmachtserteilung zu. Kommen Sie gerne via Kontaktformular auf uns zu.