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Neue Excel-Tools und Auswertungen für den Jahresabschluss 2023

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Neue Excel-Tools und Auswertungen für den Jahresabschluss 2023

Im Mitgliederbereich der Bavaria Treu AG-Website stehen in der Rubrik „Downloads – Wirtschaftsprüfung“ folgende aktualisierte bzw. neue Excel-Tools und Auswertungen zum Herunterladen für Sie bereit:

Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer mittels Punktrasterverfahren nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen

Das Tool unterstützt Sie bei der Ermittlung der modifizierten Restnutzungsdauer nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen an Wohn-, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäuden mittels Punktrasterverfahren zu einem bestimmten Bewertungsstichtag.

Das Berechnungstool wurde in Anlehnung an die Anlage 4 der Sachwertrichtlinie vom 05.09.2012 erstellt. Am 01.01.2022 ist die neue Immobilienwertermittlung (ImmoWertV 2021) in Kraft getreten. Da sich hinsichtlich der Sachwertrichtlinie hier nur minimale inhaltliche Änderungen ergeben haben, kann weiter die Sachwertrichtlinie vom 05.09.2012 zugrunde gelegt werden. In der Berechnung wird die modifizierte Restnutzungsdauer eines Gebäudes unter Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen und des Gebäudezustands ermittelt.

Ermittlung eines überschlägigen Beteiligungswerts (Schnelltest Finanzanlagen)

Das Exceltool dient der Berechnung des überschlägigen Werts einer Beteiligung i.S.v. § 271 Abs. 1 HGB zum Abschlussstichtag für Zwecke der Bilanzierung im handelsrechtlichen Jahresabschluss.

In dem Exceltool wird veranschaulicht, ob eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erforderlich ist oder nicht. Da es sich bei Beteiligungen um Finanzanlagen handelt, dürfen gemäß § 253 Abs. 3 S. 6 HGB auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, wenn keine dauernde Wertminderung vorliegt.

Rückstellungstools

Um Sie bei den Bilanzarbeiten zu unterstützen, stellt die Bavaria Treu AG auch in diesem Jahr wieder die aktualisierten Excel-Tools zur Berechnung von Rückstellungen zum 31.12.2023 nach den Vorschriften des HGB zur Verfügung.

Dabei handelt es sich um nachfolgende Berechnungssheets:

  • Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
  • Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen sowie
  • Rückstellungen mit ratierlicher Ansammlung.

Rückstellungstool für Jubiläumszuwendungen

Auf der Webseite der Bavaria Treu AG steht ein Excel-Tool zur Berechnung der Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen bereit, das Sie bei Ihren Bilanzierungsarbeiten unterstützt.

Jubiläumszuwendungen, die Sie Ihren Mitarbeitern gewähren, sind Geld- oder geldwerte Sachleistungen, die Sie bei Erreichen einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit an Ihre Mitarbeiter leisten. In der Handelsbilanz sind für Aufwendungen bzgl. eines Dienstjubiläums Rückstellungen zu bilden, wenn zum Bilanzstichtag hinreichend wahrscheinlich ist, dass der Arbeitnehmer bis zu seinem Dienstjubiläum in Ihrem Unternehmen verbleibt und die Zuwendung zu leisten sein wird. Wirtschaftlich verursacht wird der Aufwand für das Jubiläum durch die einzelnen Jahre, die Ihr Mitarbeiter im Unternehmen verbringt. Deswegen ist eine entsprechende Rückstellung für die Jubiläumszuwendung ratierlich bis zum Zeitpunkt der Zuwendung anzusammeln.

Das Berechnungstool steht im Mitgliederbereich für Sie zur Verfügung.

Vollständiger Finanzplan (VoFi) für Neubau und Modernisierung

Der vollständige Finanzplan (kurz „VoFi“) stellt ein Instrument zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen sowie zur laufenden Investitionskontrolle dar, in dem alle dem Investitionsobjekt zurechenbaren finanziellen Komponenten und Konsequenzen tabellarisch erfasst werden.

Der VoFi hilft, die notwendigen Entscheidungen zahlenmäßig aufzubereiten, Argumentationen zu stützen und unterschiedliche Alternativen zu vergleichen.

Berechnungssheets stehen sowohl für sowohl für Neubaumaßnahmen als auch für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Orientierungsleitfaden zur Erstellung des Lageberichts

Die gesetzlichen Regelungen für den Lagebericht (§ 289 HGB) und für den Konzernlagebericht (§ 315 HGB) geben nur einen allgemeinen Rahmen für die jeweiligen Inhalte bzw. Bestandteile des Lageberichts vor.

Durch den Deutschen Rechnungslegungsstandard Nr. 20 (DRS 20) sowie durch den Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer zur “Prüfung des Lageberichts im Rahmen der Abschlussprüfung” (IDW PS 350 n.F. vom 12.02.2017) werden die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben für Ersteller von Lageberichten konkretisiert bzw. ergänzt.

Im dem Orientierungsleitfaden zur Erstellung des Lageberichts werden die Anforderungen an den Lagebericht aufgezeigt und anhand von Beispielformulierungen veranschaulicht.

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