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EU-Kommission legt vierten Omnibus-Vorschlag vor
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Am 21. Mai 2025 hat die Europäische Kommission ihren vierten „Omnibus“-Vorschlag vorgelegt. Dieser sieht die Einführung einer neuen Kategorie von Unternehmen vor: „Small-Mid-Caps“ (SMC). Darunter fallen Unternehmen mit 250 bis 750 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von 150 Millionen Euro oder einem Gesamtvermögen von 129 Millionen Euro vor. Bestimmte bestehende Vorteile, die bislang nur für KMU mit weniger als 250 Beschäftigten galten, sollen künftig auch auf diese Gruppe von Unternehmen ausgeweitet werden. Insgesamt könnten rund 38.000 europäische Unternehmen von dieser neuen Kategorie profitieren. Ziel ist es, durch die Vereinfachung von Vorschriften und den Bürokratieabbau unter anderem das Wachstum der Unternehmen zu fördern.
Der Vorschlag betrifft acht bestehende europäische Gesetze:
- Allgemeine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO);
- Antisubventionsverordnung
- Antidumpingverordnung
- Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente;
- Prospektverordnung
- Verordnung über Batterien;
- Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen.
- Verordnung über fluorierte Treibhausgase
Im Rahmen der DSGVO sollen die Ausnahmeregelungen auf SMC ausgeweitet werden. So soll eine Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen außerdem nur für Verarbeitungstätigkeiten mit „hohem Risiko“ gelten. Zudem soll die vereinfachte Form standardisierter Kurzprospekte, die bisher nur für börsennotierte KMU vorgesehen war, zukünftig auch für öffentliche Angebote von Wertpapieren durch Mid-Caps gelten, einschließlich der Notierung in multilateralen Handelssystemen. Dies sollte laut Kommission den Zugang zu Finanzmitteln erleichtern. Nach Schätzungen der Europäischen Kommission könnten Unternehmen durch die Erstellung eines Wachstumsemissionsprospekts etwa 20.000 Euro an Kosten einsparen.
Des Weiteren ersucht die Europäische Kommission im Rahmen des vierten Omnibus-Pakets um Stellungnahmen zur Überarbeitung der verschiedenen Gesetze. Im Fokus stehen dabei die Ausweitung bestimmter Entlastungsmaßnahmen auf kleine Mid-Cap-Unternehmen sowie zusätzliche Vereinfachungsmaßnahmen. Der erste Vorschlag betrifft die Datenschutzgrundverordnung sowie weitere Gesetze.
Ein weiterer Vorschlag zielt auf Anpassung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen ab.
Darüber hinaus liegt ein Vorschlag im Zusammenhang mit der Digitalisierung und gemeinsamen Spezifikationen vor. Ein vierter Vorschlag, der zahlreiche Gesetze betrifft, hat zum Ziel, digitale Verfahren zu stärken und einheitliche technische Anforderungen festzulegen.
Leider fehlt eine Revision der EU-KMU Definition aus 2003, welches für öffentliche Unternehmen relevant ist. Die neue Koalition in Deutschland hat jedoch diese Revision mit in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen.
Die Stellungnahmen zu den Vorschlägen können bis zum 23. Juli 2025 eingereicht werden.