Wirtschaftsprüfung
Aktuelle Trends bei Bilanzierung, Finanzierung und Planung für Wohnungsunternehmen

Auch Themen rund um Bilanzierung und Finanzierung standen dieses Jahr erneut im Fokus der WohWi Fachkon 2025, dabei wurden vier inhaltliche Schwerpunkte behandelt:
Glasfasernetze richtig bilanzieren:
Der flächendeckende Ausbau von Glasfasernetzen stellt Wohnungsunternehmen vor neue Herausforderungen – nicht nur technisch, sondern insbesondere auch bilanziell. Immer mehr Unternehmen investieren in eigene Glasfasernetze, insbesondere innerhalb ihrer Gebäude (Netzebene 4). Im Mittelpunkt steht dabei die Frage der korrekten bilanzrechtlichen Behandlung. Grundsätzlich bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder erfolgt die Aktivierung als Teil des Gebäudes, sodass die Abschreibung entsprechend der Nutzungsdauer des Gebäudes vorgenommen wird. Alternativ kann das Netz als eigenständiger, zusammengefasster Vermögensgegenstand aktiviert werden, bei dem typischerweise eine Nutzungsdauer von rund 20 Jahren zugrunde gelegt wird.
Neue Jahresabschlussgliederung (JAbschlWUV):
Die JAbschlWUV bringt neue Vorgaben für Bilanz und GuV. Häufige Fehlerquellen liegen insbesondere darin, dass neue Vorgaben nicht konsequent eingehalten oder Anpassungen der Vorjahreswerte nicht transparent im Anhang und Lagebericht erläutert werden. Um Schwierigkeiten im Prüfungsprozess zu vermeiden, wird empfohlen, den Jahresabschluss auf Übereinstimmung mit der JAbschlWUV zu überprüfen und diesen im gesamten verbalen Teilen
(Anhang und Lagebericht) konsequent zu erläutern.
Auswirkungen von Basel III auf Finanzierung:
Die regulatorischen Anforderungen von Basel III werden ab 2025 für Wohnungsunternehmen spürbar sein. Mit der Einführung des sogenannten „Output Floors“ müssen Banken künftig mehr Eigenkapital hinterlegen, auch bei bisher als risikoarm eingestuften Finanzierungsgeschäften. Für Wohnungsunternehmen bedeutet dies, dass sich die Finanzierungsbedingungen voraussichtlich verschlechtern werden – konkret könnten höhere Kreditmargen, strengere Bonitätsprüfungen sowie kürzere Laufzeiten und geringere Beleihungsausläufe zur neuen Realität werden. Hinzu kommt ein neuer Bewertungsmaßstab, der sogenannte „Property Value“. Dieser Wert orientiert sich stärker an langfristig stabilen Immobilienwerten und berücksichtigt keine kurzfristigen Preisübertreibungen. Zwar wird für grundpfandrechtlich gesicherte Wohnungsbaufinanzierungen weiterhin der Beleihungswert dominieren, der Property Value könnte jedoch punktuell Auswirkungen auf Konditionen haben, insbesondere bei bestimmten Projektfinanzierungen oder weniger konservativen Finanzierungsmodellen. Wohnungsunternehmen sind daher gut beraten, sich frühzeitig mit ihrer Bonität auseinanderzusetzen.
Änderungen durch die bayerische Kommunalordnung:
Kommunale Unternehmen in Bayern können künftig bei Jahresabschlüssen von größenabhängigen Erleichterungen profitieren. Voraussetzung ist allerdings die Anpassung von Gesellschaftsverträgen oder Satzungen bis Ende 2025. Ohne diese Anpassung könnten weiterhin umfangreichere Berichtspflichten bestehen bleiben.
