Wohnungswirtschaft

Neuer Tarifabschluss 2025: Was sich für Beschäftigte ändert

Mandanteninformation

Am 14. November 2025 wurde ein neuer Tarifabschluss für die Immobilienwirtschaft beschlossen. Neben prozentualen Lohnerhöhungen gibt es auch Veränderungen bei den Ausbildungsvergütungen und eine Einmalzahlung. Was genau beschlossen wurde und welche Fristen gelten, erfahren Sie hier.

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen neuen Tarifvertrag geeinigt, der vom 1. November 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gültig ist. Kernpunkte des Abschlusses sind:

  • Lohnerhöhungen: Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Löhne und Gehälter um 3,1 %, aufgerundet auf volle 5 Euro.
  • Eine weitere Erhöhung um 2,3 % folgt zum 1. Februar 2027.
  • Anpassung der Ausbildungsvergütungen: Für Auszubildende gibt es ab Januar 2026 eine Erhöhung um 60 Euro pro Ausbildungsjahr. Zum Februar 2027 wird die Vergütung nochmals um 50 Euro angehoben.
  • Einmalzahlung: Im Januar 2026 erhalten alle Beschäftigten eine Einmalzahlung von 100 Euro brutto. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit.

Der Verbandsausschuss des Arbeitgeberverbandes hat das Tarifergebnis in seiner Sitzung am 17.11.2025 gebilligt. Auch die gemeinsame Tarifkommission von ver.di und der IG BAU hat dem Tarifergebnis zwischenzeitlich zugestimmt.

Der neue Vergütungstarifvertrag kann somit rückwirkend zum 01.11.2025 in Kraft treten.