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Aufbewahrungsfristen 2026

Aufbewahrungsfristen 2026:
Folgende Unterlagen können im Jahr 2026 vernichtet werden:
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Handelsbuch gemacht, das Inventar aufgestellt, die Eröffnungsbilanz oder der Jahresabschluss festgestellt, der Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a HGB oder der Konzernabschluss aufgestellt wurde.
Bei Handels- oder Geschäftsbriefen beginnt die Frist mit dem Schluss des Jahres, in dem sie empfangen bzw. abgesandt wurden. Für Buchungsbelege oder sonstige Unterlagen ist der Schluss des Kalenderjahres ihrer Entstehung maßgebend.
Wurden beispielsweise im Jahr 2015 die letzten Buchungen für das Jahr 2014 gemacht und der Jahresabschluss erstellt,
- beginnt die Aufbewahrungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres 2015,
- dauert 10 Jahre und
- endet mit Ablauf des Jahres 2025.
Ab dem 01.01.2026 können alle Unterlagen für das Jahr 2014 vernichtet werden.
Hinweis: Die Aufbewahrungsfrist endet nicht, wenn das Finanzamt bis zum 31.12.2025 schriftlich eine Außenprüfung ankündigt.
