Recht

Anhebung der EU Schwellenwerte 2026

Die EU-Kommission hat die Schwellenwerte für Auftragswerte veröffentlicht, ab deren Erreichen Beschaffungen von öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern in den Jahren 2026 und 2027 nach den Vorgaben des Europäischen Vergaberechts erfolgen müssen.

Sie gelten ab dem 01.01.2026 für die nächsten 2 Jahre und sind für öffentliche Aufträge, die ab dem 01.01.2026 bekannt gemacht werden, anzuwenden.

EU-Schwellenwerte ab Januar 2026:

  • für Bauleistungen: 5.404.000 Euro (bisher 5.538.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungen (obere und oberste Bundesbehörden) : 140.000 Euro (bisher 143.000 EUR)
  • für Liefer- und Dienstleistungen (alle übrigen öffentlichen Auftraggeber): 216.000 Euro (bisher 221.000 Euro)
  • für Liefer- und Dienstleistungen von Sektorenauftraggebern: 432.000 Euro (bisher 443.000 Euro)

Die Schwellenwerte für soziale und besondere Dienstleistungen bleiben unverändert.

Die Verordnungen sind in allen Teilen verbindlich und gelten unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.

Das GWB wurde entsprechend geändert und bekannt gemacht.

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