Wohnungswirtschaft

Energy Sharing: Neue Perspektiven für die quartiersbezogene Energieversorgung in der Wohnungswirtschaft

Mit dem neuen Modell des Energy Sharing steht der Wohnungswirtschaft seit dem 1. Juni 2026 eine weitere Option zur dezentralen Nutzung von erneuerbarem Strom zur Verfügung. Der Ansatz geht über Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung hinaus, bringt aber neben neuen Chancen auch klare wirtschaftliche und regulatorische Herausforderungen mit sich.

Mit der Reform des Energiewirtschaftsrechts wurde Ende des vergangenen Jahres neben Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung ein drittes Modell der dezentralen Energieerzeugung und -nutzung etabliert: die „Gemeinsame Nutzung elektrischer Energie aus Anlagen zur Erzeugung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien“, kurz Energy Sharing.

Seit dem 1. Juni 2026 soll die Umsetzung dieses Modells bei allen deutschen Verteilnetzbetreibern möglich sein.

Der wesentliche Unterschied zu den bisherigen Modellen liegt in der größeren räumlichen und organisatorischen Reichweite. Während Mieterstrom und Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung auf einzelne Gebäude oder Quartiere begrenzt sind, kann beim Energy Sharing erneuerbar erzeugter oder zwischengespeicherter Strom über das öffentliche Netz im selben Bilanzierungsgebiet mit anderen Letztverbrauchern geteilt werden. Damit können erstmals auch Haushalte ohne eigene PV-Anlage von lokal erzeugtem Solarstrom profitieren.

Für die Wohnungswirtschaft ist das Modell vor allem deshalb interessant, weil auch kleine und mittlere kommunale Wohnungsunternehmen sowie Genossenschaften Anlagen betreiben und als Letztverbraucher teilnehmen können.

Grundlage ist jeweils ein Liefervertrag zwischen dem Betreiber der Anlage und dem strombeziehenden Letztverbraucher. Die Messung und Abrechnung soll durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber erfolgen; zusätzliche Dienstleister sind nach der im Papier beschriebenen Systematik nicht zwingend erforderlich.

Technisch basiert Energy Sharing auf einer virtuellen Verteilung über eine Bilanzgruppe. Voraussetzung dafür sind Smart Meter. Organisatorisch kann das Modell beispielsweise in Form einer Energiegenossenschaft oder eines Vereins umgesetzt werden.

Aus Sicht der Wohnungswirtschaft liegt der größte Nutzen im erweiterten Eigenverbrauch des vor Ort erzeugten Stroms. Bislang musste ein erheblicher Teil lokal erzeugter Energie häufig zu vergleichsweise geringen Vergütungssätzen eingespeist werden. Energy Sharing kann hier zusätzliche Absatzmöglichkeiten eröffnen. Besonders interessant ist das Modell für Unternehmen mit mehreren Standorten in einem Netzgebiet, weil erzeugter Strom besser zwischen diesen Standorten verteilt werden kann.

Gleichzeitig zeigt sich aber auch: Energy Sharing ist kein Selbstläufer. Anders als bei Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung fallen bei diesem Modell Netzentgelte und Umlagen für den gelieferten Strom an. Das erschwert es, den Abnehmenden einen unmittelbaren finanziellen Vorteil zu bieten. Der Nutzen liegt damit zunächst vor allem in der stärkeren lokalen Nutzung von PV-Strom und in zusätzlichen Vermarktungsmöglichkeiten für erzeugte Energie.

Erfahrungen aus Österreich machen deutlich, welche Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung notwendig sind: ein flächendeckender Smart-Meter-Rollout, ein standardisierter Datenaustausch sowie lokale oder regionale Netzvergünstigungen beziehungsweise Entlastungen bei Abgaben und Umlagen. Fehlen diese Rahmenbedingungen, bleibt Energy Sharing nach Einschätzung des Papiers wirtschaftlich wenig attraktiv.

Fazit:

Energy Sharing erweitert den Werkzeugkasten der klimafreundlichen Energieversorgung in der Wohnungswirtschaft deutlich. Ob daraus in der Praxis ein tragfähiges Modell wird, hängt jedoch wesentlich von den regulatorischen und technischen Rahmenbedingungen ab.